§ 1 Abs 2 LVO
In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der VwGH mit der Frage zu befassen, ob eine Landwirtschaft als Kleinlandwirtschaft anzusehen ist und dessen Bewirtschaftung umsatzsteuerlich als Liebhaberei qualifiziert werden kann.
VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059