§ 9 BAO; § 18 GmbHG
In gegenständlicher Entscheidung befand der VwGH, inwieweit auch sog. "faktische" Geschäftsführer, die zwar Geschäftsführungstätigkeiten tätigen, aber weder bevollmächtigt noch bestellt sind, als Vertreter der Gesellschaft für Abgabenschulden haften.
VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092