§ 1 Z 3 NoVAG; § 82 Abs 8 KFG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, inwieweit es für die Entstehung der Normverbrauchsabgabenschuld darauf ankommt, ob diejenige Person, die das nicht im Inland zugelassene Kfz in Österreich verwendet, auch der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs ist.