Zusammenfassung: Der Beitrag führt ein Urteil des deutschen BFH aus dem Februar 2010 an, in dem das Höchstgericht befand, ob der Pflichtteilsverzicht eines Kindes seinen Eltern gegenüber als ein Vorgang zu qualifizieren ist, der der Einkommensteuer unterliegt, wenn das Kind von seinen Eltern dafür regelmäßig wiederkehrende Zahlungen erhält.
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