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Vergnügungssteuer Wien

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 47 Heft 19 v. 1.7.2010

§ 13 Abs 1 Wr Vergnügungssteuergesetz 2005

Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wer im Falle eines Pachtbetriebs für die eine entstandene Steuerpflicht (hier: Vergnügungssteuer) haftet. Das Höchstgericht äußerte sich ferner zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Unternehmenspacht.

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