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Gewerbetreibende: Buchführungspflicht ab 400.000 oder 700.000 Euro?

TagesfragenMag. Gerhard Watzinger, Universitätsassistent Uni SalzburgSWK 2010, T 97 Heft 18 v. 20.6.2010

Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich mit der Frage der Buchführungspflicht für Gewerbetreibende, die seit Inkrafttreten des RÄG 2010 für Gewerbetreibende mit Umsätzen unter 700.000 Euro nicht mehr vorgesehen ist. Für Land- und Forstwirte iSd § 21 EStG, die Umsätze über 400.000 Euro haben, ist gemäß § 125 BAO aber eine Buchführungspflicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund prüft Watzinger im Beitrag, ob nunmehr Gewerbetreibende, die Umsätze unter 700.000 Euro, aber über 400.000 Euro erzielen, ihren steuerlichen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermitteln müssen.

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