Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag enthält Klarstellungen des BMF im Hinblick auf das im Mai 2010 seitens der Finanzverwaltung an Unternehmer versandte Erinnerungsschreiben betreffend die monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (monatliche UVA-Abgabe).
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 UStG