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BFH: Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

SteuernSWK 2010, S 589 Heft 17 v. 10.6.2010

Zusammenfassung: Der deutsche BFH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, wie die vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernommenen Kosten für eine Kur lohnsteuerlich zu beurteilen sind. Sind Kurkosten wie gemischt veranlasste Zuwendungen zu behandeln?

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