§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Laudacher befasst sich in seinem Beitrag mit einer aktuellen Entscheidung des UFS, in der sich der Senat mit Fragen zum Vorsteuerabzug zu befassen hatte bei Gebäuden, die teils privat, teils betrieblich genutzt werden. Weicht der Senat damit von der Judikatur des VwGH und des EuGH ab?