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Finanzstrafverfahren: Verhandlung

RechtsprechungSWK 2010, R 35 Heft 16 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, wie welche Aufgaben eine Finanzstrafbehörde trifft, um den konkreten Lebenssachverhalt beurteilen zu können.

Rechtsgrundlagen: § 157 FinStrG

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