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Vertreter: Haftung

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 29 Heft 13 v. 1.5.2010

§ 9 Abs 1 BAO; § 80 BAO

Sind "faktische Geschäftsführer" alleinig durch die Vornahme von Geschäftsführungstätigkeiten als Vertreter gem § 80 BAO zu qualifizieren, wenn sie weder bestellt noch dazu bevollmächtigt wurden? Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung ua dahingehend, wer als Vertreter iSd § 80 BAO anzusehen ist und gem § 9 BAO zur Haftung herangezogen werden kann.

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