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BFH zur Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und verdeckter Ausschüttung bei Privatnutzung eines betrieblichen PKW

SteuernSWK 2010, S 481 Heft 12 v. 20.4.2010

Zusammenfassung: Der deutsche BFH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob eine unbefugte private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als lohnsteuerlicher Vorteil (Arbeitslohn), oder aber als verdeckte Ausschüttung zu qualifizieren ist.

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