Unter dem Aspekt der im September 2007 ergangenen Entscheidung des VwGH zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) geht Pülzl in seinem Beitrag der Frage nach, ob nicht auch die Kosten für eine Adoption eine außergewöhnliche Belastung darstellen und demnach die steuerliche Anerkennung rechtfertigen.