Zusammenfassung: In seinem Beitrag setzt sich Dr. Aigner kritisch mit der von der österreichischen Finanzverwaltung vertretenen Rechtsmeinung auseinander, wonach das wirtschaftliche Eigentum bei echten Pensionsgeschäften und Wertpapierleihen beim Pensionsgeber bzw Verleiher dann verbleiben soll, wenn es sich dabei um ein Geschäft zur kurzfristigen Finanzierung handelt.