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Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 - Novelle der Antikorruptionsstrafbestimmungen bringt mehr Rechtssicherheit

WirtschaftDr. Artur Schuschnigg, Wirtschaftskammer ÖsterreichSWK 2009, W 95 Heft 23 und 24 v. 15.8.2009

Zusammenfassung: Schuschnigg befasst sich in seinem Beitrag eingehend mit den bedingt durch die Novellierung des Korruptionsstrafrechts neugeregelten Antikorruptionsbestimmungen des StGB im § 74 Abs 1 Z 4a lit. a bis d sowie in den §§ 304 - 307c.

Rechtsgrundlagen: Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009; § § ff 304 StGB; § 74 Abs 1 Z 4a lit a bis d StGB

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