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Geschäftsfähigkeit und "Rückabwicklung" einer Grundbuchseintragung - Die bei der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges einsetzende Grunderwerbsteuerbefreiung berührt nicht die Eintragungsgebühren

SteuernDr. Karl-Werner Fellner, Hofrat des VwGH i.RSWK 2009, S 26 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 136 GBG; § 7 Abs 1 Z 2 GGG; § 26 Abs 1 GGG; § 9 AVG; § 79 BAO; § 151 Abs 1 ABGB; § 7 GEG; § 17 GrEStG

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