Zusammenfassung: In seinem Beitrag beschäftigt sich Mag. Renner mit einer Entscheidung des deutschen BFH, in welcher er sich mit der Frage zu befassen hatte, ob Gewinne aus Losen, die an selbständig tätige Vertriebsmitarbeiter eines Kosmetikherstellers dann vergeben wurden, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums Umsätze in einer gewissen Höhe erreicht haben, Betriebseinnahmen darstellen, da sie betrieblich veranlasst sind, selbst wenn die Verlosung im Interesse des Herstellers zu Werbezwecken und nicht im Interesse des einzelnen Vertriebsmitarbeiters betrieben wird. Nach der Darstellung des Sachverhalts und der vom BFH vertretenen Rechtsauffassung beleuchtet der Autor die rechtliche Situation in Österreich.