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Grunderwerbsteuer

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2009, R 42 Heft 17 v. 10.6.2009

§ 3 Abs 1 Z 5 GrEStG; § 16 OÖ Bauordnung

Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, inwieweit die Abtretung eines Grundes nach § 16 OÖ Bauordnung als Grundstückserwerb gem § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG zu qualifizieren ist, der nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.

VwGH 27.11.2008, 2007/16/0139

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