§ 12 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ob ein Vorsteuerabzug mittels späterer Rechnungsberichtigung oder Ergänzung der Rechnungen, die einen Mangel aufweisen, noch für die vorangegangenen Jahre begründet werden kann.
VwGH 11.11.2008, 2006/13/0013