Art 43 EG; Art 48 EG
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die unterschiedliche Bewertung von Kommanditbeteiligungen, die eine deutsche Kapitalgesellschaft in Spanien und Österreich hält und von Beteiligungen, die die Gesellschaft an Personengesellschaften in Deutschland selbst hält gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Mit einer Anmerkung der Verfasser.