§ 1 Abs 1 Liebhaberei-VO
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu der Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Tätigkeit, bei der sich erst Jahre später zeigt, dass sie zu keiner Zeit einen Erfolg bringen kann, nicht mehr als Einkunftsquelle sondern als Liebhaberei zu beurteilen ist.
VwGH 11.11.2008, 2006/13/0124