Art 4 Abs 5 UAbs 1 der 6. MwSt-RL (RL 77/388/EWG)
Der Beitrag informiert kurz über die Ausführungen des EuGH zur Interpretation der in Art 4 Abs 5 der 6 MwSt-RL vorgesehene Nichterfassung für Tätigkeiten durch öffentliche Einrichtungen, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeführt werden und ihre Anwendbarkeit für Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern.