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Wiederaufnahmsgründe erst in der Begründung des Sachbescheids

SteuernSWK 2009, S 445 Heft 12 v. 20.4.2009

§ 299 BAO; § 303 BAO

Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wie über eine gegen einen Aufhebungs- oder einen Wiederaufnahmsbescheid erfolgte Berufung entschieden werden muss, sofern erst in der Begründung gegen einen neuen Sachbescheid, der zeitgleich erlassen wurde, die Begründung dessen angeführt ist. Dürfen Bescheidaufhebungs- bzw Wiederaufnahmsgründe im Berufungsverfahren nachgeschoben werden?

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