Zusammenfassung: In seinem Beitrag befassen sich Zeinler und Hofmann mit einem im Februar ergangenen Erkenntnis des VwGH, in dem sich das Höchstgericht zur Verfassungskonformität des § 25 GebG, der die Gebührenpflicht jeder über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde vorsieht, äußerte. Dabei erörtert er zunächst die maßgebliche Bestimmung des § 25 GebG, schildert kurz den Anlassfall und beleuchtet anschließend das Gesetzesprüfungsverfahren vor dem VfGH.