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Haftung eines Komplementärs für die Gesellschaftsschulden

SteuernSWK 2008, S 361 Heft 9 v. 20.3.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS Klagenfurt zur Frage der Haftung eines Komplementärs für uneinbringlich gewordene Abgabenschuldigkeiten. Es wird auf die Voraussetzungen der Haftung eingegangen.

Rechtsgrundlagen: § 12 BAO

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