Zusammenfassung: Der Autor übt an der Auslegung der Finanzverwaltung des § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG Kritik und bringt Argumente für eine praxisgerechte Interpretation. Er schildert zunächst einen Ausgangssachverhalt, legt die Argumentation der Finanzverwaltung dar und schildert eigene Überlegungen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG