§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt.
VwGH 27.2.2008, 2004/13/0031
§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, woraus sich ergibt, welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt.
VwGH 27.2.2008, 2004/13/0031