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Umfasst die allgemeine Vollmacht auch die Zustellvollmacht

SteuernSWK 2008, S 586 Heft 20 und 21 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert kurz über die erfolgte Änderung des ZustellG durch BGBl I Nr 10/2004, nach diesem müssen natürliche oder juristische Personen ausdrücklich zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigt werden. Eine allgemeine Vollmacht umfasst die Zustellbevollmächtigung nicht.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 ZuStG

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