§ 1 Abs 2 Wr. AnzAbgG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Anzeigenabgabepflicht bereits dann besteht, wenn auch nur einer der im Gesetz angeführten Tatbestände in Wien verwirklicht wird.
VwGH 22.2.2008, 2005/17/0266
§ 1 Abs 2 Wr. AnzAbgG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob eine Anzeigenabgabepflicht bereits dann besteht, wenn auch nur einer der im Gesetz angeführten Tatbestände in Wien verwirklicht wird.
VwGH 22.2.2008, 2005/17/0266