§ 7 Abs 1 WAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage der Haftung des Geschäftsführers für nicht entrichtete Abgaben zu befassen. Besteht eine Haftung auch dann, wenn die Mittel der Gesellschaft, die zur Tilgung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung gestanden sind, nicht ausreichend waren?