Zusammenfassung: Der Beitrag gibt die Rechtsansicht des BMF zum neuen § 6a NoVAG wieder. Wie ist die Steuer zu berechnen? Anhand einiger Beispiele wird die Berechnung aufgezeigt. Weiters wird auf die Steuerbefreiung des § 3 Z 3 NoVAG 1991 und Übergangsregelungen eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 6a NoVAG