Der Autor repliziert in seinem Artikel einen früheren Beitrag in der SWK, in dem die Ansicht vertreten wurde, dass bei Werbeprospekten, die von einem Handelsunternehmen gegen Leistung von Druckkostenbeiträgen der Produkthersteller herausgegeben werden und ausschließlich entgeltliche Anzeigen enthalten, allein die Verteilung der Werbedruckwerke durch den Verteilungsunternehmer als werbeabgabepflichtige Veröffentlichung anzusehen ist. Mag. Rössler bestreitet dies und zieht zur Untermauerung seiner Ansicht ein VfGH-Erkenntnis heran.