§ 30 Abs 3 Z 2 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein behördlicher Eingriff iSd § 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988 auch dann vorliegt, wenn er sich in Folge gesetzlicher Bestimmungen eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt.
VwGH 28.11.2007, 2007/14/0009