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Zur Ausübung des Aktivierungswahlrechts für aktive latente Steuern im Einzelabschluss nach § 198 Abs 10 UGB, insbesondere im Zuge von Umgründungen

WirtschaftDr. Gerald MoserSWK 2008, W 82 Heft 12 v. 20.4.2008

Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag den Fall, dass das umgründungsgegenständliche Vermögen auch Wertansätze für aktive latente Steuern umfasst. Ist die übernehmende Gesellschaft an die Wahlrechtsausübung bezüglich der aktiven latenten Steuern der übertragenden Gesellschaft gebunden oder dürfen sie das Wahlrecht neu ausüben?

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