Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag den Fall, dass das umgründungsgegenständliche Vermögen auch Wertansätze für aktive latente Steuern umfasst. Ist die übernehmende Gesellschaft an die Wahlrechtsausübung bezüglich der aktiven latenten Steuern der übertragenden Gesellschaft gebunden oder dürfen sie das Wahlrecht neu ausüben?