§ 1 Abs 1 LVO
Kann eine Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LVO als Einkunftsquelle angesehen werden, wenn sich nach mehreren Jahren herausstellt, dass sie niemals erfolgbringend sein kann oder ist sie rückwirkend als " Liebhaberei" zu qualifizieren?
VwGH 28.11.2007, 2006/14/0062