§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob in der Zuwendung von Vorteilen durch die Gesellschaft an die Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen ist.
VwGH 17.10.2007, 2006/13/0069
§ 8 Abs 2 KStG 1988
Der VwGH hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob in der Zuwendung von Vorteilen durch die Gesellschaft an die Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung zu sehen ist.
VwGH 17.10.2007, 2006/13/0069