§ 78 Abs 3 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob bei Auszahlung der laufenden Gehälter und Nicht-Einbehaltung der Lohnsteuer (und Abführung derselben ans Finanzamt) bis zur Konkurseröffnung von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen ist.
VwGH 18.10.2007, 2006/15/0073