§ 12 Abs 2 UStG 1994
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob es für Körperschaften öffentlichen Rechts zulässig ist, Gegenstände, die zum Teil hoheitlich und zum Teil unternehmerisch genutzt werden, gänzlich einem dieser beiden Bereiche zuzuordnen.
VwGH 17.10.2007, 2003/13/0019