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§ 209a Abs. 2 BAO bei Berufung gegen die Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens

SteuernBMFSWK 2007, S 378 Heft 9 v. 20.3.2007

Zusammenfassung: Das BMF prüft die Anwendbarkeit des § 209a Abs 2 BAO bei Berufungen gegen die Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens.

Rechtsgrundlagen: § 209a Abs 2 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF 05.03.2007

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