§ 22 BAO
Die " Angehörigenjudikatur" ist auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zu berücksichtigen.
VwGH 26.07.2006, 2001/14/0122
§ 22 BAO
Die " Angehörigenjudikatur" ist auch bei gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zu berücksichtigen.
VwGH 26.07.2006, 2001/14/0122