Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Anwendungsbereiche der §§ 10 und 11a EStG und behandeln in einer vergleichenden Gegenüberstellung die Frage, ob sich die Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne oder der Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne als steuerlich vorteilhafter beim Bezug von Einkünften aus selbständiger Arbeit erweist.