§ 201 BAO; § 108e EStG
Nur bei Abweichungen der Behörde von der eingebrachten Erklärung hat ein Bescheid bezüglich der Festsetzung der Investitionszuwachsprämie zu ergehen.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0236
§ 201 BAO; § 108e EStG
Nur bei Abweichungen der Behörde von der eingebrachten Erklärung hat ein Bescheid bezüglich der Festsetzung der Investitionszuwachsprämie zu ergehen.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0236