Zusammenfassung: Der Steuerinsider veranschaulicht die in einem gängigen Verlustmodell im Grundstückshandel übliche Verlustzuweisung sowie die Zuordnung des Unternehmerrisikos und informiert darüber, dass dieses Verlustmodell von der Finanzverwaltung nicht anerkannt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 3 EStG