§ 2 KStG 1988
Öffentlich-rechtliche Körperschaften üben durch ihre Betriebe gewerblicher Art bzw ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine gewerbliche Tätigkeit aus.
VwGH 13.09.2006, 2003/13/0116
§ 2 KStG 1988
Öffentlich-rechtliche Körperschaften üben durch ihre Betriebe gewerblicher Art bzw ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine gewerbliche Tätigkeit aus.
VwGH 13.09.2006, 2003/13/0116