Rz 3193a EstR
Der Autor weist darauf hin, dass ab 2007 die Auslegung eines " Gebäudes in Massivbauweise" in den EStR konkretisiert wird und bestimmt die maßgeblichen Afa-sätze für ab 2007 erworbene oder fertiggestellte Betriebsgebäude sowie bei Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden. Weiters erläutert er, wer die Beweislast für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer trägt.