Zusammenfassung: Der BFH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen für eine anlässlich der Pensionierung stattfindende Betriebsfeier als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Schlagwörter:
Pensionierung; Betriebsfeier; Abzugsfähigkeit der Kosten; Werbungskosten; berufliche Veranlassung; Steuern vom Einkommen und Ertrag