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Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO  

TagesfragenSWK 2007, T 14 Heft 3 v. 20.1.2007

Zusammenfassung: Kurzinformation über die Veröffentlichung eines BMF-Erlasses über die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bescheidabänderung nach § 295a BAO.

Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 78 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF 29.11.2006, GZ BMF-010103/0083-VI/2006

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