§ 281 BAO
In der VwGH Entscheidung geht es um die Frage, ob ein subjektiv-öffentliches Recht auf Unterbleiben einer Entscheidung über die Berufung nach § 281 BAO besteht.
VwGH 24.5.2007, 2006/15/0365
§ 281 BAO
In der VwGH Entscheidung geht es um die Frage, ob ein subjektiv-öffentliches Recht auf Unterbleiben einer Entscheidung über die Berufung nach § 281 BAO besteht.
VwGH 24.5.2007, 2006/15/0365