§ 6 Abs 6 VGSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum Vergnügungssteuer für das Halten eines Apparates zu entrichten ist, wenn eine ordnungsgemäße Anmeldung nicht erfolgte.
VwGH 24.5.2007, 2004/15/0055
§ 6 Abs 6 VGSG
Der VwGH hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum Vergnügungssteuer für das Halten eines Apparates zu entrichten ist, wenn eine ordnungsgemäße Anmeldung nicht erfolgte.
VwGH 24.5.2007, 2004/15/0055