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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Anwendung von § 26c Z 2 lit d KStG 1988

SteuernMag. Marco LaudacherSWK 2007, S 887 Heft 32 v. 10.11.2007

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt ein steuerrechtliches Vefahren, das bis vor den VfGH getragen wurde. Die beschwerte Partei sah sich durch die Anwendung von § 26 Z 2 lit d KStG in einem verfassungsgesetzlich gewährleistetem Recht beschwert. Der VfGH lehnte die Behandlung der Beschwerde ab. Der Autor analysiert die Gründe für die Ablehnung und zeigt in Anmerkungen mögliche Konsequenzen des VfGH-Beschlusses.

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